LeClairRyan berät und vertritt Unternehmen jeder Größe und Privatklienten, im geschäftlichen sowie im rechtlichen Bereich, aus den deutsch sprachigen Ländern Europas mit Geschäftsbetrieben in den Vereinigten Staaten. Unsere Firma bietet diesen Klienten ein Team von Anwälten die fließend deutsch sprechen und sich mit den gesetzlichen und kulturellen Herausforderungen in den Staaten für Unternehmen und Einzelpersonen aus diesen Teilen Europas auskennen.
Wie allen anderen unserer Klienten, sind wir, als Geschäftspartner und vertrauensvoller Berater, auch unseren europäischen Mandanten dabei behilflich ihre geschäftlichen Ziele zu bewältigen und ihre rechtlichen Risken zu minimieren. Als Firma sind wir sehr stolz, nicht nur die Branchen unserer Mandanten zu kennen sondern auch deren einzigartige Geschäftsprozesse und kulturelle Sensibilitäten zu verstehen.
Unsere Anwälte arbeiten seit über 30 Jahren mit Klienten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich zusammen. Zu diesen Klienten gehören einige der größten und bekanntesten Unternehmen der Welt die häufig in Rechtsfragen innerhalb der Vereinigten Staaten verwickelt sind. LeClairRyan Anwälte sind zudem sehr erfahren in einer Vielfalt von weit bekannten Inbound-Prozessen.
Ebenfalls vertreten unsere Anwälte laufend die Interessen von kleinen und mittelständischen Unternehmen die erstmalig in ein Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten verwickelt sind. Unsere Fähigkeit mit ihnen auf deutsch zu kommunizieren und unsere Vertrautheit mit den Unterschieden zwischen ihrem heimischen Rechtswesen und dem der Vereinigten Staaten ermöglicht uns, ihre rechtliche Bedenken zu beschwichtigen und ihren Stress in Rechtsstreitigkeiten zu bewältigen.
Wir haben zudem umfassende Erfahrung in Bezug auf die Feinheiten der Beweisermittlung im Ausland, einschließlich der Anforderungen der Haager Konvention über das Beweismittelverfahren, und der Erlangung von Beweismitteln in den Vereinigten Staaten zur Anwendung in ausländischen Gerichtsverfahren. Über 20 Standorte in den ganzen Vereinigten Staaten ermöglichen uns deutsch sprachige Mandate in jeder gerichtlichen Zuständigkeit innerhalb der Vereinigten Staaten zu vertreten. Indem wir uns derartig proaktiv positionieren sind wir imstande unseren Klienten den Vorteil von lokaler Einsicht mit globaler Reichweite zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Vertretung unserer europäischen Mandanten in Gerichtsverfahren bieten wir eine Auswahl von Unternehmens- und Transaktionsberatungen an. Über ein breites Spektrum von Industriezweigen erzielen wir durchwegs eine Symmetrie mit unseren Klienten in dem wir hoch qualitative, vorhersehbare und kosteneffektive juristische Dienste leisten. Unsere unternehmerisch denkende Art und Fähigkeit, die Erwartungen von Mehrwertdiensten unserer Klienten zu umschliessen, zeigt sich in unserer Arbeitsweise und unserer Klientenbetreuung.
Deutsch-amerikanisches Programm für Referendare
LeClairRyan gibt Referendaren aus den deutsch sprachigen Ländern die Gelegenheit deutsch-amerikanische Wirtschafts-und Anwaltserfahrung zu sammeln, und das Gesetz der USA kennen zu lernen. Dieses Programm ist auf die Arbeit mit Mandanten von inländischen sowie globaler Natur fokusiert. Die Referendare haben die Möglichkeit mit LeClairRyan Anwälten an rechtlichen Angelegenheiten zu arbeiten und dürfen dieses u.a. zu Gerichtsverhandlungen begleiten.
Bevor Sie in den Vereinigten Staaten arbeiten können benötigen Referendare ein Visum (J1) dessen Beschaffung einige Zeit in Anspruch nimmt. Für weitere Informationen über das deutsch-amerikanische Programm für Referendare von LeClairRyan kontaktieren Sie bitte .